InhaltGerichtsbezirkDer Bezirk und die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Lemgo
Der Bezirk des Amtsgerichts Lemgo liegt im nördlichen Teil des Kreises Lippe In dem mit einer Fläche von 492,59 km² größten lippischen Amtsgerichtsbezirk leben 147.634 Einwohner (Stand: 31.12.2008; Quelle: IT.NRW Das Amtsgericht Lemgo bildet zusammen mit den Amtsgerichten in Detmold und Blomberg den Landgerichtsbezirk Detmold, welcher wiederum im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm Eine bundesweite Suche des zuständigen Gerichts finden Sie im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen Die weiteren Gerichte im Landgerichtsbezirk Detmold mit den dazugehörigen Städten und GemeindenDie örtliche ZuständigkeitDie örtliche Zuständigkeit regelt, welches (Amts-) Gericht für ein konkretes Verfahren zuständig ist. Dabei ist es abhängig von der jeweiligen Verfahrensordnung, welches Kriterium für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit maßgeblich ist (z.B. Wohnsitz des/der Beklagten, Ort einer Straftat). Mit Hilfe der folgenden Übersicht können Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Zuständigkeitsregelungen verschaffen: |
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